Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Canis Solutions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Ruhrtal 2
58456 Witten
wird vertreten durch
Christian Schwarz

  1. Das Ausbildungsangebot der „Hunde-Uni Ruhr“ umfasst Trainingsstunden, basierend auf einer Hundetrainer-Ausbildung, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
  2. Der Kunde hat jederzeit das Recht, ohne Angaben von Gründen das Training unverzüglich abzubrechen. Bis dahin entstandene Kosten sind voll zu begleichen. Im Voraus gezahlte Leistungen werden nicht erstattet.
  3. Sagt der Kunde das offene Gruppentraining (nicht Kurse) mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, kann diese Stunde nachgeholt werden. Ansonsten wird die Stunde vollständig abgerechnet.
  4. Sagt der Kunde das Einzeltraining (Erstgespräch/Folgetermin/Hausbesuch) nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde den halben Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung des Trainings verhindert ist. Sagt der Kunde das Einzeltraining gar nicht ab, wird ihm diese Stunde vollständig in Rechnung gestellt.
  5. Sagt der Kunde einen Kurs, Workshop, Themenabend oder ein Seminar nicht mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird ihm die Veranstaltungsgebühr voll berechnet. Verpasste oder abgesagte Stunden können nicht nachgeholt werden, da es sich bei diesen Angeboten um geschlossene Kurse handelt.
  6. Die Stunden des Kompaktkurs I (DK I) sind innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten zu absolvieren. Nicht genommene Stunden verfallen und werden nicht erstattet.
  7. Kann das Training aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht termingerecht aufgenommen werden, geht der Trainingsausfall zu Lasten des Kunden und berechtigt nicht zum Ersatztraining oder zur Minderung der Vergütung. Eine Trainingseinheit umfasst den gebuchten Zeitraum (60 od. 90 Min.), inkl. Beratungsgespräch, evtl. Vorort-Bezahlung und Terminabstimmung.
  8. Die ‚Hunde-Uni-Ruhr‘ behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt. Das Trainer-Honorar ist bis spätestens zum Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten.
  9. Das Betreten des Trainingsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Sämtliche, sich darauf befindlichen Geräte sind Eigentum des Zentrums für Menschen mit Hund und dürfen nur nach Anweisung des Trainers genutzt werden. Eltern haften für ihre Kinder.
  10. Der Kunde versichert, dass sein Hund gesund, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
  11. Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Besteht Anlass zur Annahme, dass der Hund andere Hunde infizieren könnte, ist der Trainer berechtigt, den Hund von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen.
  12. Chronische Erkrankungen sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
  13. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die in Ziffer 12. geforderten Nachweise auf Anforderung des Trainers nicht vollumfänglich erbringt.
  14. Vor Beginn der Unterrichtsstunde ist der Trainer über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren. Läufige Hündinnen werden nicht vom Training ausgeschlossen.
  15. Eine Haftung der Hundeuni für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Trainers ist nachweisbar.
  16. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände der Hundeuni Ruhr befindet. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.
  17. Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
  18. Die Aufnahme des Hundes (und seines Halters) in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Trainer. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch den Trainer festgestellt.
  19. Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
  20. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen. Die Auswahl des Trainers für den jeweiligen Hund und Hundehalter erfolgt durch die Hunde-Uni-Ruhr.
  21. Der Trainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
  22. Der Kunde wurde darüber belehrt, dass die durch die Hunde-Uni-Ruhr gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunde Erfolg haben.
  23. Der Kunde erklärt sich einverstanden damit, dass sämtliche Video-, Foto- oder Tonaufzeichnungen, die das Zentrum für Menschen mit Hund von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.
  24. Seminarunterlagen, die von der Hunde-Uni-Ruhr ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (z.B. durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Mit Anmeldung über die Homepage zu Vorträgen, Seminaren oder anderen Angeboten bestätigt der Kunde die hier aufgeführten AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
  25. Widerrufsrecht27.1  Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
    27.2  Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat herunterladbare Widerrufsbelehrung.
  26. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.