In NRW können Hunde der Rassen nach § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW Verhaltensprüfungen ablegen, um eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung zu erhalten. Bei Hunden der Rasse nach § 3 LHundG NRW und auffällig gewordenen Hunden (z.B. Beißvorfälle) muss der amtliche Tierarzt des Veterinäramtes die Verhaltensprüfung durchführen.

Verhaltensprüfungen bei Hunden bestimmter Rassen nach § 10 Hunde LHundG NRW, können in der Hunde-Uni-Ruhr abgelegt werden.

Dazu gehören die Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Seit 2017 gehört auch die Old English Bulldogge dazu.

Dein Hund gehört nach dem Gesetz zu einer der Rassen, die ab dem 6. Lebensmonat an der Leine und mit Maulkorb geführt werden muss?

Unbeschwerte, soziale Kontakte zu Artgenossen sollen aber auch weiterhin ohne Maulkorb und Leine möglich sein?
Wenn Dein Hund 2 Jahre alt ist, möchtest Du im Team mit ihm die Verhaltensprüfung ablegen?
Dann bist Du in der Hunde-Uni-Ruhr genau richtig.

Die Trainer unterrichten Dich und Deinen Hund verantwortungsvoll, so dass Du die Prüfung dann gut vorbereitet ablegen kannst.

Wir bieten Dir und Deinem Hund folgendes:

  • Junghundeausbildung
  • Informationsveranstaltung zur anstehenden Verhaltensprüfung
  • Vorbereitungskurs Verhaltensprüfung
  • Durchführung der Verhaltensprüfung

Folgende Prüfungselemente sind in der Prüfung enthalten:

1. Gehorsamsüberprüfung des Hundes
2. Hundeverhalten bei Kontakt mit unterschiedlichen Personen in Bewegung. die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (Aufspannen eines Schirmes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen).
4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten
5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit
6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.

Zu der Prüfung muss Du persönlich erscheinen und die Prüfung absolvieren. Getestet wird das Halter-Hund-Team, dass dort erzielte Ergebnis gilt auch nur für dieses Team. Möchte eine weitere Person mit dem Hund z.B. ohne Maulkorb- und Leine spazieren gehen, so muss auch dieses Team eine gemeinsame Verhaltensprüfung ablegen. Die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung erfolgt also teambezogen!

Rechtliche Hintergründe:

Bis zum 6 Lebensmonat unterliegt ein Hund bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) weder der Maulkorb- noch Leinenpflicht.

Ab dem 6. Lebensmonat kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Junghundbefreiung beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass mindestens alle 14 Tage eine Hundeschule zur Junghundeausbildung besucht wird.

In dieser Bescheinigung sollte auch kurz beschrieben sein, wie das Verhalten des Hundes sich darstellt.

Gemäß § 3 Abs. 5 DVO LHundG NRW muss der teilnehmende Hund mindestens 15 Monate alt sein.

Aufgrund der physischen und psychischen Entwicklung der einzelnen Rassen werden die Verhaltensprüfungen mit dem 2. Lebensjahr des Hundes durchgeführt. Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Verhaltensprüfung erhältst du zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt eine behördlich anerkannte Bescheinigung mit einer entsprechenden Empfehlung zur Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung. Gemäß den Verwaltungsvorschriften 5.3.4 zum Landeshundegesetz NRW liegt es im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes den Maulkorb- und/oder Leinenbefreiungsbescheid zeitlich zu begrenzen oder mit weiteren Auflagen /Bedingungen zu verbinden. In der Regel wird aber den Empfehlungen der sachverständigen Stelle nachgekommen.

Rechtsgrundlagen für Erläuterungen:

1. Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
2. Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW)
3. Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW (VV LHundG NRW)

Informationen der Stadt Mülheim an der Ruhr zum Landeshundegesetz

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

  • Datum: nach gemeinsamer Absprache

  • Tag und Uhrzeit: nach gemeinsamer Absprache

  • Bitte mitbringen: gültiger Personalausweis, Erlaubnisbescheid des Ordnungsamtes, Maulkorb

  • Preis für eine Verhaltensprüfung inkl. Informationstermin pro Halter-Hund-Team: 200 €
    Der Informationstermin soll Dir eine Übersicht über den Ablauf (Anmeldeverfahren/Organisation/teilnehmende Personen etc.) der Verhaltensprüfung ermöglichen, des Weiteren kannst Du dort noch Fragen stellen.

  • Anmeldung: Bitte nutze für die Anmeldung das folgende Formular.

  • Prüferin: Andrea Mertens

Anmeldung